Verwaltung von Mietshäusern
Verwaltung von Mietshäusern
Wir sorgen durch eine optimale Bewirtschaftung Ihrer Immobilie dafür, dass sowohl der technische Zustand als auch der wirtschaftliche Erhalt bzw. eine Wertsteigerung erhalten bleiben.
Unsere Tätigkeit hat immer eine ganzheitliche Betreuung der Immobilie als Grundlage. Die Betreuung teilt sich in folgende Tätigkeitsfelder auf:
Kaufmännische Verwaltung
- Abschluss und Kündigung von Wohnraummietverträgen, einschließlich der Abnahme und Übernahme der Wohnungen bzw. gewerblichen Räumen. Derartige Verträge sind dabei stets im Namen des Eigentümers, vertreten durch den Verwalter, abzuschließen. Der Abschluss von Mietverträgen im eigenen Namen des Verwalters ist nicht gestattet
- Vorbereitung des Abschlusses oder der Kündigung von Gewerbemietverträgen in Abstimmung mit dem Eigentümer
- Mietinkasso und Geltendmachung aller Ansprüche, die dem Auftraggeber aus den Mietverhältnissen zustehen
- Überwachung des Mieteingangs
- Führung der Mietkautionen
- Überprüfung von Mieterhöhungsmöglichkeiten
- Geltendmachung vertraglich vereinbarter Mieterhöhungen, soweit sich der Erhöhungsbetrag unmittelbar aus dem Mietvertrag oder nach Abschluss eines Mietvertrages durchgeführter Mieterhöhungsverlangen ergibt
- Ermittlung der Heiz- und Warmwasserkosten nach der Heizkostenverordnung für den Wärmedienst und Abrechnung der Kosten mit den Mietern
- Ermittlung und Überwachung der Betriebskosten sowie Ausschöpfung von Einsparpotentialen bei den Betriebskosten und (soweit vertraglich möglich) ihre Abrechnung gegenüber den Mietern
- Der gesamte mündliche und schriftliche Verkehr mit den Mietern
- Erteilung von Prozessvollmachten an Rechtsanwälte für Klagen im Zusammenhang mit Mietverhältnissen. Bei einem zu bestimmenden Streitwert ist die Zustimmung des Eigentümers erforderlich