Verwaltung von Wohneigentum
Verwaltung von Wohneigentum
Wir sehen uns als Dienstleister der Wohnungseigentümergemeinschaft und haben uns daher zur Aufgabe gemacht die Wünsche und Entscheidungen der Gemeinschaft umzusetzen. Durch eine vermittelnde Handlungsweise wird versucht, alle Miteigentümer in Entscheidungen einzubinden (sofern dies gewünscht ist) um eine einvernehmliche und zusammenwirkende Gemeinschaft erzielen zu können.
Unser Handlungsspektrum setzt sich wie folgt zusammen:
- Einberufung von Eigentümer*innenversammlungen / Leitung der Versammlung sowie Fertigung der Niederschriften gemäß § 24 WEG
- Vorlage der Jahresabrechnung für das vergangene Wirtschaftsjahr und des Wirtschaftsplans für das laufende oder folgende Wirtschaftsjahr zur Beschlussfassung in der ordentlichen Versammlung
- Ordnungsgemäße Führung der Beschluss-Sammlung gemäß § 24 WEG Abs. 7 WEG
- Vollzug der Versammlungsbeschlüsse und Überwachung der bestehenden Gemeinschafts- bzw. Hausordnung
- Überwachung der ordnungsgemäßen Erfüllung von bestehenden Arbeits-, Anstellungs- bzw. Dienstverträgen mit Gebäudemanagement, Reinigungs- oder sonstigen Dienstkräften.
- Geordnete Aufbewahrung alle Verwaltungsunterlagen
- Herbeiführung von Beschlüssen über den Abschluss aller sonstigen Verträge, die zur ordnungsgemäßen Bewirtschaftung der Anlage notwendig sind
- Regelmäßige Begehung des gemeinschaftlichen Eigentums zur Feststellung des Instandhaltungs- bzw. Instandsetzungsbedarfs
- Durchführung einer geordneten Kontenführung und Verwaltung der eingenommenen Gelder
- Entgegennahme von Willenserklärungen und Zustellung mit Wirkung für bzw. gegen alle Wohnungseigentümer*innen oder die Eigentümergemeinschaft